Geschichte von Schloss Gartrop
Seinen Ursprung findet Schloss Gartrop in einem kleinen Rittergut, das im 13. Jahrhundert zum ersten Mal in einer Urkunde erwähnt wurde. Besitzer waren
die Ritter von Gardapen, die der Anlage ihren Namen gaben. Durch Heirat gelangte das Gut um 1400 in den Besitz der Familie Hüchtenbruck, die zu einem
Rittergeschlecht aufstieg und einmal eine der einflussreichsten Familien im Herzogtum Kleve werden sollte. Im 17. Jahrhundert stieg sie zu Erbkämmerern
auf. Zu dieser Zeit begann man auch mit der Planung eines Neubaus des Schlosses. Die Arbeiten begannen wenige Jahre darauf, allerdings konnte erst
der Sohn des Besitzers den Neubau von Schloss Gartrop vollenden.
Bis ins 19. Jahrhundert blieb Schloss Gartrop im Besitz der Hüchtenbrucker beziehungsweise ihrer Nachfahren. Als der letzte von ihnen ausstarb, ging das
Haus durch Heirat an den Freiherren von Nagell. Im Besitz seiner Familie blieb es bis ins Jahr 1993 hinein. Dann wurde es an einen Essener Unternehmer
verkauft, der aber bald Konkurs machte und das Schloss versteigern musste. Erst 2004 konnte ein Käufer für das mittlerweile einsturzgefährdete Gebäude
gefunden werden. Schloss Gartrop wurde von seinem neuen Besitzer aufwändig saniert. Anschliessend wurde ein Landgasthof im Gebäude eröffnet. Das
Herrenhaus dient ausserdem als Veranstaltungsort für private und öffentliche Feiern.
(rh)
Das heutige Wasserschloss Gartrop wurde 1675 auf den Resten einer Burganlage erbaut. Sehenswert ist auch die Wassermühle Gartrop aus dem 15.
Jahrhundert mit ihrem erhaltenen Mahlwerk und der Südwand aus Sandstein.
Nach meinen Informationen ist eine Besichtigung von Schloss Gartrop leider nicht möglich, eventuell aber zumindest eine Außenbesichtigung von der öffentlichen Straße aus.
Zu Schloss Gartrop liegen mir noch keine Informationen zu einem Hotel vor.
Im Objekt ist keine Gastronomie vorhanden oder mir liegen keine Informationen über ein mögliches Bistro, Café oder Restaurant vor.
Zu Schloss Gartrop liegen mir keine Details zu einem Standesamt vor.
Die vorhandene Kirche oder Kapelle ermöglicht kirchliche Trauungen bzw. Eheschließungen.
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Objekt 368