Geschichte von Schloss Albrechtsberg
Schloss Alberechtsberg, das auch als Albrechtsschloss bekannt ist, gehört zu den drei Ebschlössern, die sich auf der rechten Seite des Elbufers in
Dresden befinden. Errichtet wurde es in den Jahren 1850 bis 1854 durch den Architekten Albrecht Lohse. Nutznießer des Schlosses sollte der preußische
Prinz Albrecht werden, der jüngste Brüder von Friedrich Wilhelm IV. und dem späteren, deutschen Kaiser Wilhelm I. Da er unstandesgemäß die Gräfin
von Hohenau geheiratet hatte - eine äußerst skandalträchtige Person, die in einen Sexskandal verwickelt war - war der Prinz am kaiserlichen Hof
unerwünscht und zog sich deshalb nach Schloss Albrechtsberg zurück.
Das Schloss Albrechtsberg sticht aus den übrigen Schlössern Dresdens vor allem deshalb so stark hervor, weil es anders als die übrigen Anlagen nicht
barock, sondern klassizistisch errichtet wurde. Auch der große Park entspricht nicht den üblichen Vorstellungen. Er ist in verschiedene
Landschaftsbereiche gegliedert und verfügt unter anderem über ein Viadukt und ein römisches Bad. Seit den 1930er Jahren ist der Park zugänglich.
Durch die Rote Armee wurden die ursprünglichen Besitzer enteignet, so dass die DDR hier einen Pionierpalast mit Freizeitzentrum einrichten konnte.
Heute gehört Schloss Albrechtsberg der Konzert- und Kongressgesellschaft mbH Dresden, die hier regelmäßig Konzerte und andere kulturelle Ereignisse
veranstaltet.
(rh)
Heute lädt Schloss Albrechtsberg zu einer Besichtigung zu den angegebenen Öffnungszeiten ein.
Im Gebäude befindet sich heute ein
Museum.
Zu Schloss Albrechtsberg liegen mir noch keine Informationen zu einem
Hotel vor.
Im Objekt ist keine
Gastronomie vorhanden oder mir liegen
keine Informationen über ein mögliches
Bistro,
Café oder
Restaurant vor.
Schloss Albrechtsberg bietet sich heute mit seiner Tagungstechnik, Tagungsraum, Konferenzraum auch für Seminare oder geschäftliche Events an.
In Schloss Albrechtsberg finden Sie ein
Standesamt oder zumindest die Außenstelle des Standesamtes Dresden für die Zeremonie der
standesamtlichen Trauung.
Die vorhandene
Kirche oder
Kapelle ermöglicht kirchliche Trauungen bzw. Eheschließungen.
Der Bankettsaal, Ballsaal oder größere Raum ermöglicht eine
Hochzeitsfeier mit Bewirtung.
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